Neue Förderperiode 2025
Seit dem Start des Förderprogramms im April 2022 hat die Bürgerstiftung Stuttgart mehr als 55 Gute-Orte-Projekte unterstützt. Nun beginnt die nächste Förderperiode. Wie bereits im Vorjahr, ist das Gute-Orte-Förderprogramm auch aktuell in das Projekt "Stärkung der Zivilgesellschaft in der Ukraine" eingebunden. Finanziert wird es aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung.
Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam! Gute Orte stärken.“ unterstützen wir in der neuen Förderperiode soziale Projekte
mit und für aus der Ukraine geflüchtete Menschen - vorzugsweise Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren.
Durch Projekte sollen die Geflüchteten:
- (mit)verantwortlich sein
- vernetzt werden
- eigene Kompetenzen und Fähigkeiten stärken
- psychosoziale Angebote in Anspruch nehmen können
- sich mit Themen "Demokratie, Ehrenamt und Netzwerken“ auseinandersetzen
Wer kann Förderanträge stellen?
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Gruppen und Initiativen können Mittel beantragen.
Wofür können die Antragsteller die Mittel einsetzen?
Honorare oder Aufwandserstattungen
Sachkosten in Form von Investitionen für die Einrichtung der Räume
Technische Ausstattung
Büro-, Lern- und Bastelmaterial oder andere Verbrauchsgüter
Was muss ich über die Anträge wissen?
Anträge können wir bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro unterstützen.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte >> Antragsformular (.docx)
ODER: … beschreiben Sie Ihre Projektidee in einer kurzen Mail an zuflucht-stuttgart@buergerstiftung-stuttgart.de
Wir melden uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung zur Förderfähigkeit und klären erste Fragen.
Die formale Antragstellung erfolgt im Anschluss über ein einfaches Formular.
Wir freuen uns auf Ihre Idee, die die Gemeinschaft an guten Orten stärkt!