Was ist eine Treuhandstiftung?
Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Stiftung wird bei der Einrichtung einer Treuhandstiftung das Stifter-Vermögen an einen Träger zweckgebunden übertragen und dort im Sinne der des Stifters/der Stifterin betreut.
Eine Treuhandstiftung ist also immer eine unselbständige Stiftung und braucht einen rechtsfähigen Träger.
Wie funktioniert eine Treuhandstiftung?
Der Stifter / die Stifterin überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder
(in diesem Fall die Bürgerstiftung Stuttgart).
Dieser verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt vom eigenen Vermögen.
Als nicht rechtsfähige Stiftung hat die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass nach außen der Treuhänder handelt.
Was sind die Vorteile einer Treuhandstiftung?
Der Träger führt die Geschäfte der Treuhandstiftung. Verwaltungsaufgaben fallen für den Stifter weg, während er von der Erfahrung des Trägers in Sachen Stiftungsarbeit profitiert.
Der Stifter genießt die allgemeinen Vorteilen einer unselbständigen Stiftung:
• schnelle und einfache Gründung
• kein Anerkennungsverfahren
• geringer Verwaltungsaufwand
• keine Stiftungsaufsicht
• Einbindung der Kompetenz des Trägers
• Steuerbegünstigung bei Gemeinnützigkeit
Wie errichte ich eine Treuhandstiftung?
Nach Ihren persönlichen Überlegungen zum Stiftungszweck sollten Sie an den potentiellen Träger herantreten, um mit ihm gemeinsam die wichtigsten Fragen der Struktur, der inhaltlichen Ausrichtung und Ihres persönlichen Engagements in der Treuhandstiftung klären.
Anschließend können Sie entweder sofort sämtliche Mittel für die Treuhandstiftung verwenden oder zunächst mit einem Teil die Treuhandstiftung ins Leben rufen, die sofort die Arbeit aufnehmen kann, während der anderen Teil des Vermögens z.B. Ihrer Altersvorsorge dient. Sie lernen so die Arbeit des Trägers, z.B. der Bürgerstiftung kennen und haben trotzdem die Möglichkeit, die Stiftungsarbeit persönlich zu prägen.
Hat die Stiftung ihre Arbeit aufgenommen und sind sie mit der Arbeit zufrieden, können Sie der Treuhandstiftung später über Ihr Testament weiteres Vermögen zukommen lassen.
Es gibt viele Träger, die für Treuhandstiftungen in Frage kommen. Prüfen Sie daher mit Sorgfalt, welche Einrichtung Ihr Anliegen am besten vertreten und in Ihrem Sinn umsetzen kann.
Die Bürgerstiftung Stuttgart als Trägerin Ihrer Treuhandstiftung.
Wenn Sie sich für die Bürgerstiftung als Träger für Ihre Treuhandstiftung entscheiden, profitieren Sie in vielfacher Hinsicht:
Wir kennen die verschiedensten Projekte und die wichtigen Ansprechpartner in der Stadt u.a. durch die zahlreichen Bewerbungen für den Bürgerpreis
Wir verfügen über gute Kontakte zur lokalen Presse und können – so sie es wünschen – Ihr Thema zielgerichtet in der Öffentlichkeit platzieren
Die Kombination Ihres Anliegens mit unserer Stiftungsarbeit erzielt auf kürzeren Wegen eine deutlich größere Wirkung
Als Stifter profitieren Sie und Ihre Treuhandstiftung außerdem von unserer Erfahrung im Umgang mit bürgerschaftlich engagierten Menschen – einem weiteren Schwerpunkt der Bürgerstiftung Stuttgart.
Sie möchten eine Treuhandstiftung gründen oder sich darüber informieren?
Gerne beraten und informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten bei der Bürgerstiftung Stuttgart!
Ihr Ansprechpartner
Peter-Alexander Schreck
Telefon: 0711 216 60880
E-Mail: peter-alexander.schreck@stuttgart.de