Kooperieren, um die Wirkung zu steigern
Jürgen Langerfeld
Beim ersten RegionalTreff der Initiative Bürgerstiftungen diskutierten Vertreter aus Baden-Württembergischen Bürgerstiftungen über die Bedeutung eines Breiten Satzungszwecks sowie über Netzwerkarbeit und Kooperation
In der Reihe der RegionalTreffs machten die Baden-Württemberger in diesem Jahr den Auftakt. So kamen Bürgerstifterinnen und Bürgerstifter aus dem ganzen „Ländle“ am 29. Januar 2016 im Projektbüro der Bürgerstiftung Stuttgart zusammen, um sich über Netzwerkarbeit und Kooperation sowie Zweckvielfalt in der Satzung auszutauschen.
Zu Beginn gab die Stuttgarter Stiftungsberaterin Christina Metke einen Impuls zum Thema Kooperation. Dabei ließ sie ihre politische Erfahrung aus zehn Jahren Gemeinderatsarbeit ebenso einfließen wie die in verschiedenen Ehrenämtern gesammelten Erfahrungen.
Schnell kam Metke auf den Punkt: Mit einer Bürgerstiftung aktiv zu sein, bedeute noch nicht, dass man wirksam sei. Um Wirkung zu erzielen, sei es erforderlich zu kooperieren (besonders mit Politik und Verwaltung), denn: „zur Stärkung des Gemeinwesens muss man ins gemeine Wesen“. Zuvor sei jedoch zu klären, welche Ziele die Bürgerstiftung verfolge, wofür sie stehe und was sie mit der Kooperation bezwecke. „Kooperation ist ein Tätigkeitswort“, sagte die Beraterin – und dazu noch eine „höchstpersönliche Tätigkeit“; nicht immer einfach, auf lange Sicht aber lohnend.
Im Anschluss daran tauschten die 25 Bürgerstifterinnen und Bürgerstifter ihreKooperationserfahrungen aus. Dabei ging es unter anderem um das Selbstverständnis von Bürgerstiftungen im Rahmen einer Kooperation. Konsens war, dass es die Aufgabe von Bürgerstiftungen sei, Netzwerke zu initiieren und in die Moderatorenrolle zu schlüpfen. Kein Zufall also, dass diese Funktion auch in den zehn Merkmalen einer Bürgerstiftung festgehalten ist.
Ein breiter Satzungszweck ist eine Chance und zugleich ein Risiko
Das Thema „Breiter Stiftungszweck“ wurde durch einen Vortrag von Oliver Rohn, Justiziar im Bundesverband Deutscher Stiftungen, eröffnet. Rohn differenzierte die zivil- und stiftungsrechtlichen Perspektiven und stellte die unterschiedlichen Auffassungen dar, in welchem Zeitraum sämtliche in der Satzung verankerten Zwecke anzusprechen seien. Die von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ins Spiel gebrachte Frist von drei Jahren sei zwar nicht als verbindlicher Maßstab anzusehen. Rohn wies jedoch darauf hin, dass es die Tendenz zu einer strengeren Auslegung gebe. Für Bürgerstiftungen besteht also durchaus ein Risiko, wenn sie Zwecke in der Satzung vorrätig haben, die sie über einen langen Zeitraum gar nicht verwirklichen.
Was die strategische Perspektive für Bürgerstiftungen angeht, kamen die Teilnehmenden überein, dass die Themenvielfalt, die sich in der Satzung der Stiftung widerspiegele, sowohl Risiko als auch Chance sei. Einerseits könne man sich leicht verzetteln, andererseits biete es flexibleres Vorgehen und trage damit viel zum Charme einer Bürgerstiftung bei.
Eine ausführliche Dokumentation dieses und weiterer RegionalTreffs findet sich in der Publikationsreihe „Wegweiser“ der Initiative Bürgerstiftungen, deren nächster Band im Sommer erscheint.